Blum Ferienwohnungen

1. Vertragsabschluss
Mit der Buchung (schriftlich, telefonisch, online oder per E-Mail) bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrags an. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande.

2. Zahlung
Nach der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

3. Stornobedingungen
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Es gelten folgende Stornobedingungen:

  • bis 30 Tage vor Anreise: kostenfreie Stornierung
  • 29 bis 14 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtmietpreises
  • 13 bis 7 Tage vor Anreise: 80 % des Gesamtmietpreises
  • ab 6 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise: 100 % des Gesamtmietpreises

Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Vermieter. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

4. An- und Abreise
Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr besenrein zu verlassen.

5. Haftung
Der Gast haftet für Schäden, die durch ihn, mitreisende Personen oder Besucher verursacht werden. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen des Gastes.

6. Nutzung der Ferienwohnung
Die Nutzung ist nur für die im Vertrag angegebene Personenzahl erlaubt. Haustiere und Rauchen sind in der Wohnung nur gestattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

7. Hausordnung
Die Hausordnung, die in der Wohnung aushängt, ist Bestandteil dieser AGB. Der Gast verpflichtet sich, diese einzuhalten.

8. Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände (z. B. Wasserschaden) behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet.

9. Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Vermieters, sofern gesetzlich zulässig.

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